Zurück zu Aktuelles

Der AKHFG lehnt das derzeitige Konzept der Juniorprofessuren und die jetzt festgeschriebenen Befristungsregeln im Hochschulrahmengesetz ab. Sie werfen so erhebliche Probleme auf, daß mögliche Vorteile der Reform in der Masse der Nachteile untergehen. Insbesondere die neuen Befristungsregeln werden erhebliche negative Konsequenzen für die Frauen- und Geschlechtergeschichte in Forschung und Lehre und für Wissenschaftlerinnen insgesamt haben. Diese Feststellung bedeutet jedoch keine prinzipielle Ablehnung einer Hochschulreform.

Der AKHFG, dem insgesamt rund 400 Historikerinnen und Historiker der Frauen- und Geschlechtergeschichte angehören, fördert den regionalen, bundesweiten und internationalen wissenschaftlichen Austausch zwischen allen, die zur Frauen- und Geschlechtergeschichte arbeiten, und hat es sich zum Ziel gesetzt, das Forschungsgebiet innerhalb wie außerhalb der Universitäten besser zu verankern.

Historische Frauen- und Geschlechterforschung wurde und wird angesichts der noch immer schleppenden Institutionalisierung dieses Forschungsfeldes in hohem Maße von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern durchgeführt. Sie waren und sind häufig auf befristeten Stellen in Universitäten und Forschungsinstituten beschäftigt. Von der im Gesetz vorgesehenen Beschränkung der Beschäftigung auf die Dauer von 12 Jahren sind in der Bundesrepublik Deutschland zahllose Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betroffen, die seit Jahren hervorragende Forschungen zur Frauen- und Geschlechtergeschichte leisten. Für sie wird wegen fehlender Übergangsbestimmungen in der Regel nach Ablauf dieser Frist keine Weiterbeschäftigung auf Drittmittelstellen möglich sein. Die in § 57b angedeutete Option einer Verlängerung „nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)“ wird die unhaltbare Situation der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht ändern. Schon bevor das HRGÄndG überhaupt in Kraft getreten war, haben sich Universitätsleitungen, quasi im Vorgriff und aus Angst vor möglichen Klagen von Betroffenen, geweigert, die Möglichkeit, die § 14,1 des TzBfG bietet, anders als restriktiv anzuwenden. Diese Situation kommt angesichts des staatlichen Monopols in diesem Bereich einem Berufsverbot gleich.

HRGÄndG bedroht internationale Anschlußfähigkeit
Das BMWF verfolgt mit dem HRGÄndG das Ziel, „die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unseres Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern“. Das Gegenteil ist der Fall. Weil einer ganzen Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Weiterbeschäftigung verweigert wird, droht die Kontinuität der Forschung ebenso wie die internationale Anschlußfähigkeit verloren zu gehen. Schon jetzt haben ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihren Befürchtungen Ausdruck verliehen, daß bestehende Kooperationen mit deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefährdet werden. 1

Niveauverlust in Forschung und Lehre – Gefährdung für Interdisziplinarität
Die Folgen für die Historische Frauen- und Geschlechterforschung sind katastrophal. Wegen der dargelegten personellen Situation werden sich die vorgesehenen Befristungshöchstgrenzen hier in besonderem Maße auswirken. Es ist zu befürchten, daß die so mühsam erreichten Teilerfolge in der universitären Institutionalisierung der Historischen Frauen- und Geschlechterforschung wegbrechen werden. Die Kontinuität der Forschungsarbeiten droht verloren zu gehen, und es ist mit einem erheblichen Niveauverlust in diesem Forschungsfeld zu rechnen. Durch den knapp bemessenen Zeitrahmen ist zudem auch der interdisziplinäre Ansatz gefährdet, der die Historische Frauen- und Geschlechterforschung in besonderem Maße auszeichnet und auch in anderen kultur- und geisteswissenschaftlichen Felder immer wichtiger wird, um neue Fragestellungen angemessen bearbeiten zu können. Das wird selbstverständlich negative Auswirkungen für die Lehre haben. Studierenden wird die Möglichkeit versperrt, ein Wissenschaftsfeld kennen zu lernen, von dem in den beiden letzten Jahrzehnten erhebliche innovative Impulse auf die Entwicklung der gesamten Geschichtswissenschaft ausgegangen sind.

HRGÄndG unvereinbar mit Gender-Mainstreaming
Als Historikerinnen und Historiker der Frauen- und Geschlechtergeschichte ist für uns zudem in besonderem Maße erkennbar, daß das HRGÄndG einer Politik des Gender-Mainstreaming und allen Versuchen, die strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen an Universitäten und in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen abzubauen, entgegenwirkt. Es widerspricht damit dem Vertrag von Amsterdam (in Kraft seit 01.05. 1999), in dem Chancengleichheit/Gender-Mainstreaming als Ziel der EG in Art. 2, 3 EG-Vertrag vom 2.10.1997 festgeschrieben ist. 2

1. Im EU-Vergleich belegt die Bundesrepublik Deutschland einen der hintersten Plätze hinsichtlich des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal im Hochschulbereich. Mit nur 6,5 % Frauen auf den in Deutschland vorhandenen höchstdotierten Professuren, den C4-Stellen, bildet sie EU-weit gar das Schlußlicht.3 Seit 1990 sind vom Bund und den Ländern im Rahmen der Hochschulsonderprogramme (HSP) umfangreiche Programme zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft aufgelegt worden. Zwischen 1995 und 2000 sind allein im Rahmen des HSP III durch die DFG und die einschlägigen Programme der Bundesländer (z.B. Lise-Meitner-Programm in NRW, Dorothea-Erxleben-Programm in Niedersachsen, Margarethe-von-Wrangell-Programm in Baden-Württemberg) rund 51 Mio. DM zur Förderung der Habilitation von Frauen aufgewendet worden. Für zahlreiche dieser so geförderten Wissenschaftlerinnen droht aufgrund der neuen Befristungsregelungen nun das Aus. Der AKHFG protestiert gegen diese maßlose Verschwendung finanzieller Mittel, vor allem aber gegen die unsinnige Vergeudung menschlicher Ressourcen. Das BMWF handelt mit dem HRGÄndG seinem erklärten Ziel, bis zum Jahr 2005 einen Frauenteil an den Professuren von 20 % erreichen zu wollen, diametral entgegen.
       
2. Aus historischer Perspektive wissen wir um die Problematik einer Normierung von Bildungs- und Karriereverläufen. Sie hat sich strukturell stets nachteilig für Frauen ausgewirkt und insbesondere zum Ausschluß von Frauen in der Wissenschaft geführt bzw. zur Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen beigetragen. Deshalb kritisiert der AKHFG den normativen Charakter der neuen Befristungsregelungen. Das Gesetz versucht, „Normbiografien“ festzuschreiben, die allen Absichtserklärungen des BMWF zur Steigerung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich entgegenstehen. Denn bis heute müssen Wissenschaftlerinnen erheblich höhere Qualifikationsleistungen erbringen, um mit ihren männlichen Kollegen als gleichwertig angesehen zu werden.4 Hochschulkarrieren von Frauen entsprechen zudem sehr viel seltener den „objektiven beruflichen Laufbahnnormen“ als diejenigen von Männern. Der Wissenschaftsrat hat 1998 nachdrücklich davor gewarnt, „Alterskriterien, Umwege oder Bruchstellen in der Wissenschaftsbiographie grundsätzlich negativ zu bewerten“, weil davon vor allem Frauen betroffen werden.5 Das BMWF ignoriert mit den Befristungsregelungen des 5. HRGÄndG, daß die Geschlechtszugehörigkeit äußerst gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung und die Dauer einer wissenschaftlichen Laufbahn hat. Der ETAN-Expertinnenrat Frauen und Wissenschaft hat kürzlich in Hinblick auf solche strukturellen Diskriminierungen festgestellt: „Werden diese Muster ignoriert, so ist dies mit einer Akzeptanz der Diskriminierung in der Wissenschaft gleichzusetzen.“6
       
3. Kindererziehungszeiten und/oder sonstiger familiär-sozialer Zeitaufwand, nach wie vor überwiegend von Frauen getragen, werden in den Befristungsregelungen nicht berücksichtigt. Die gesetzlich geregelten Zeiten des Erziehungsurlaubs bzw. der Pflege von Angehörigen werden als Verlängerungsgrund nur dann akzeptiert, wenn sie mit einem völligen beruflichen Ausstieg aus der Wissenschaft verbunden sind. Zeiten der Teilzeitbeschäftigung werden jedoch ab einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung gleichgesetzt.
       
4. Zurückzuführen sind diese Gesetzesmängel offenbar auf die auch von anderer Seite festgestellte Beratungsresistenz des Ministeriums. Eine solche Beratungsresistenz hat das BMWF gerade auch in Hinblick auf eine Politik des Gender-Mainstreaming im Gesetzgebungsprozeß erkennen lassen. So wurde keiner der Änderungsvorschläge, die das Kompetenzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung, Bonn, anläßlich der öffentlichen Anhörung im September 2001 vorgelegt hat, in den Gesetzentwurf übernommen.7 Diese Änderungsvorschläge hätten dazu beigetragen, daß sich die Bestimmungen zur Vergabe der mit dem Gesetz eingeführten Juniorprofessuren tatsächlich positiv auf die Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen hätten auswirken können.
       
5. Insgesamt werden mit den Befristungsregelungen des 5. HRGÄndG indirekt weitere Altersgrenzen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingeführt. Bereits das bisherige Hochschulrecht mit seinen Altersgrenzen, die sich aus dem Zusammenwirken von Beamtenrecht und Landeshochschulgesetzen ergeben, bedeutet de facto eine Diskriminierung von Frauen. Es steht zu befürchten, daß die im 5. HRGÄndG angelegte Alters- und Frauendiskriminierung durch die neuen, noch zu erlassenden Landeshochschulgesetze zusätzlich verschärft wird, wenn dort nicht auf explizite Altersgrenzen, etwa bei der Berufung auf Juniorprofessuren, verzichtet wird.
       

Der AKHFG fordert daher die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Edelgard Bulmahn dringend dazu auf, die in jeder Hinsicht höchst nachteiligen Befristungsregelungen umgehend zurückzunehmen und die Juniorprofessur so zu gestalten, daß die Chancen von Frauen in der Wissenschaft tatsächlich verbessert werden.
15. April 2002

Arbeitskreis Historische Frauen- und Geschlechterforschung (AKHFG)
Bundeskoordination:
Prof. Dr. Martina Kessel, Dr. Wiebke Kolbe
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie
Postfach 100 131
33501 Bielefeld

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:
Prof. Dr. Ingrid Baumgärtner (Universität Kassel), Dr. Christina Benninghaus (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Gisela Bock (FU Berlin, derzeit CEU Budapest), PD Dr. Christiane Eifert (TU Berlin, Regionalkoordinatorin AKHFG Berlin), Dr. Elke Hartmann (FU Berlin, Fachkoordinatorin des AKHFG für Alte Geschichte), Prof. Dr. Karin Hausen (ZIFG TU Berlin), Dr. Rita Huber-Sperl (Historikerin), Prof. Dr. Norbert Finzsch (Universität Köln) Julia Frindte M.A.(Universität Jena), Sabrina Hepke M.A. (Universität Köln), Prof. Dr. Martina Kessel (Universität Bielefeld, Bundeskoordinatorin AKHFG), Lucia Koch M.A.(Mainz, Regionalkoordinatorin AKHFG Rheinland-Pfalz und Saarland), Dr. Wiebke Kolbe (Universität Bielefeld, Bundeskoordinatorin AKHFG), Dr. Sybille Küster (Universität Hannover, Regionalkoordinatorin AKHFG Nord), HD Dr. Bärbel Kuhn (Universität Saarbrücken), Froydis Knudsen (Gleichstellungsbeauftragte der Universität der Bundeswehr München), Susanne Kreutzer M.A. (TU Berlin), Prof. Dr. Eva Labouvie (Universität Magdeburg), Dr. Ulrike Lindner (Universität der Bundeswehr München, Regionalkoordinatorin AKHFG Bayern), Prof. Dr. Bea Lundt (Universität Flensburg), Dr. Gisela Mettele (TU Chemnitz, Regionalkoordinatorin AKHFG Neue Bundesländer), Prof. Dr. Renate Meyer-Braun (Hochschule Bremen), Maren Möhring M.A. (Historisches Seminar, Universität zu Köln), Prof. Dr. Daniela Müller (Katholieke Theologische Universiteit te Utrecht), Prof. Dr. Merith Niehuss (Universität der Bundeswehr München), Dr. Gisela Notz (wissenschaftliche Referentin im Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn), Prof. Dr. Sylvia Paletschek (Universität Freiburg), Dr. Julia Paulus (Westfälisches Institut für Regionalgeschichte, Regionalkoordinatorin AKHFG Nordrhein-Westfalen), Dr. Ute Planert (Universität Tübingen), Prof. Dr. Bianka Pietrow-Ennker (Universität Konstanz), Prof. Dr. Barbara Potthast (Universität Köln, Fachkoordinatorin des AKHFG für Frauen- und Geschlechtergeschichte Außereuropas), Pauline Puppel (Universität Kassel, Regionalkoordinatorin AKHFG Hessen), Dr. Isabel Richter (Universität Bochum), Prof. Dr. Hedwig Röckelein (Universität Göttingen), Dr. Susanne Rouette (Universität Bochum, Koordinatorin des AKHFG für deutsche HistorikerInnen im Ausland), Prof. Dr. Adelheid von Saldern (Universität Hannover), Prof. Dr. Angelika Schaser (Universität Hamburg), Ute Scherb (Universität Freiburg, Regionalkoordinatorin AKHFG Baden-Württemberg), Prof. Dr. Dorothea Schmidt (Fachhochschule für Wirtschaft Berlin), Prof. Dr. Sylvia Schraut (Universität Bochum), Prof. Dr. Wolfgang Schuller (Universität Konstanz), Prof. Dr. Regina Schulte (Universität Bochum, derzeit EUI Florenz), Prof. Dr. Susanne Schunter-Kleemann (Hochschule Bremen), Prof. Dr. Gabriela Signori (Universität Münster, Fachkoordinatorin des AKHFG für Geschichte des Mittelalters), Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger (Historisches Seminar der Universität Münster), Prof. Dr. Beate Wagner-Hasel (Universität Hannover), Prof. Dr. Heide Wunder (Universität Kassel), Dr. Verena Zimmermann (Historikerin).

1. Vgl. Schreiben von Germanisten und Historikern der Universität Kopenhagen an Bundesministerin E. Bulmahn vom 20.2.2002, hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/Hrg/Diskussionsbeitraege/SiDe0220.html.
2. Vertrag von Amsterdam: Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages; hrsg. von Thomas Läufer, Bonn: Europa Union Verlag, 1998.
3. Statistisches Bundesamt; Bericht der ETAN-Expertinnenarbeitsgruppe „Frauen und Wissenschaft“, Förderung herausragender wissenschaftlicher Leistungen durch Gender-Mainstreaming, Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001.
4. Wenneras/Wold, „Nepotism and sexism in peer-review“, in: Nature, vol. 347, S. 341-343.
5. Wissenschaftsrat, Empfehlungen zur Chancengleichheit von Frauen in Wissenschaft und Forschung, Köln 1998, S. 44, 83.
6. Bericht der ETAN-Expertinnenarbeitsgruppe, S. 13.
7. Vgl. CEWS, Schriftliche Stellungnahme für die öffentliche Anhörung „Reform des Hochschuldienstrechts“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 24. September 2001.