Mitglied werden

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2024 50 Euro (gern kann freiwillig auch mehr gezahlt werden). Studierende und Doktorand:innen ohne Anstellung sowie außeruniversitär tätige Mitglieder in prekären Beschäftigungsverhältnissen (hier zählt die Selbsteinschätzung) zahlen 20 Euro. Die Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug des Newsletters des AKHFG, der einmal im Monat versandt wird. Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein (Jahresbeitrag bis spätestens zum 1. April des jeweiligen Jahres). Ein Lastschriftverfahren wird nicht angeboten.

Der AKHFG ist als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsgesetz anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag dient dem Zwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO der Förderung von Kunst und Kultur und § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Mitgliedsbeiträge sowie Spenden bis zu einer Höhe von € 300,- können darum direkt durch Buchungsbestätigung (Kopie der Überweisung, Kontoauszug etc.) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben eingereicht werden. Eine extra Zuwendungsbestätigung unsererseits ist nicht erforderlich.

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag.

Bitte drucken Sie diesen aus, füllen ihn aus und schicken ihn an:

Prof. Dr. Kirsten Heinsohn
Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (FZH)
Beim Schlump 83
20144 Hamburg