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Die digital durchgeführte Mitgliederversammlung am 01.12.2023 hat gemäß einem Antrag des Vorstandes eine angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen moderate, dabei aber eben unvermeidliche Erhöhung des Jahresbeitrages ab 2024 beschlossen. Eine sozialverträgliche Staffelung wurde beibehalten.

Ab dem 01.01.2024 beträgt der Vollbeitrag mindestens 50 Euro, gern kann auch freiwillig mehr gezahlt werden. Studierende und Doktorand:innen ohne Anstellung sowie außeruniversitär tätige Mitglieder in prekären Beschäftigungsverhältnissen (hier zählt die Selbsteinschätzung), zahlen 20 Euro.

Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum Ende des ersten Quartals des jeweiligen Jahres auf das Vereinskonto bei der Hamburger Sparkasse zu entrichten, damit die Jahresbudgetplanung verlässlich gewährleistet werden kann. Bitte richten Sie daher einen Dauerauftrag ein, der zu einem beliebigen Termin im Januar, Februar oder März von Ihrem Konto abgeht. Bei ausstehender Zahlung des Vorjahresbeitrages zu Beginn des neuen Jahres werden säumige Mitglieder künftig ohne weitere Mahnung aus dem AKHFG ausgeschlossen und der Versand des Newsletters eingestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! Den vollständigen Mitgliederbrief finden Sie hier: